
Hier haben Sie die Möglichkeit, ONLINE die Kanzlei Kampmann mit der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Geldforderungen zu beauftragen.
Nachfolgend finden Sie Hinweise zum technischen Ablauf, die Sie aufmerksam lesen sollten.
- Auftragserteilung
Übermitteln Sie die notwendigen Informationen über
den Inhalt und Gegenstand Ihres Auftrags über das
ONLINE-Formulardirekt an Ihrem Computer.
Achten Sie bitte bei Firmen auf die genaue Angabe Ihres Anspruchsgegners, dessen Rechts- bzw. Gesellschaftsform und gesetzlicher Vertretung.
- Prüfung und Zahlungsaufforderung
Unmittelbar nach Eingang Ihrer Unterlagen werden Ihre Ansprüche geprüft, die Verzugszinsen berechnet und der Schuldner unter Fristsetzung von 1 Woche zur Begleichung der Forderung sowie der zusätzlichen Kosten aufgefordert.
- Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
Erfolgt bis zum Fristablauf keine Zahlung, wird der Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Gericht beantragt. Nach Erlass des Mahnbescheids hat der Schuldner dann 2 Wochen Zeit, die Forderung zu erfüllen oder Widerspruch einzulegen.
- Vollstreckungsbescheid
Reagiert der Schuldner innerhalb der Widerspruchsfrist nicht, so ergeht auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid. Aus diesem kann dann wie aus einem Urteil vollstreckt werden.
- Zwangsvollstreckung
Sofern es Erfolg verspricht, wird bei Vorliegen des Vollstreckungsbescheids die Forderung zwangsweise beigetrieben.
Hinweis Kosten
Durch die Betreibung des Mahnverfahrens und der nachfolgenden
Zwangsvollstreckung entstehen Gerichts-, Anwalts- und Vollstreckungskosten,
die Sie zunächst verauslagen müssen. Diese Kosten
sind Ihnen jedoch als Verzugsschaden grundsätzlich vom
Schuldner zu erstatten und werden in dem Verfahren automatisch
mit beigetrieben.
Sofern der Schuldner Teilzahlungen oder in Raten leistet,
so werden die Beträge zuerst auf die Kosten, dann auf
Zinsen und zuletzt auf die eigentliche Forderung angerechnet.
Weitere Informationen zum anwaltlichen Forderungsmanagement
finden Sie hier
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