
Warum überhaupt einen Anwalt einschalten?
Wenn Sie einen aussichtslosen Prozess durch rechtzeitige anwaltliche Beratung vermeiden, so liegt der Vorteil auf der Hand. Gewinnen Sie Prozess mit anwaltlicher Hilfe, so wird die gegnerische Partei am Ende meist zur Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten verpflichtet. Und wer rechtsschutzversichert ist, dessen Kosten werden ohnehin übernommen.
Auch vor Abschluss wichtiger Verträge sollten Sie den Rat eines Anwalts einholen. Dies spart unter Umständen Kosten und Ärger und gibt die Sicherheit eines ausgewogenen
Ergebnisses.
Was kann ein Anwalt für mich tun?
Bevor Ihr Anwalt nach außen hin Ihre Interessen vertritt, wird er Ihre jeweiligen Erfolgsaussichten prüfen und erörtern, mit Ihnen zusammen den Umfang seiner Dienstleistung bestimmen und Sie über die voraussichtlichen Kosten informieren.
Bietet bei genauer Betrachtung eine schnelle gütliche Einigung vielleicht die besseren Möglichkeiten als ein langer Prozess? Ihr Anwalt hilft Ihnen bei dieser Entscheidung, indem er folgende Aspekte - auch mit Blick auf die zu erwartenden Kosten - in die Überlegungen einbezieht: Lässt sich die Rechtslage in Ihrem Fall eindeutig beurteilen? Haben Sie Beweise für den Ihnen günstigen Sachverhalt?
Manchmal ist eine Auseinandersetzung vor Gericht unvermeidbar. Zum Beispiel, wenn sich die Gegenseite auf kein vernünftiges "Friedensangebot" einlassen will. Oder wenn die Gefahr besteht, dass eigene Forderungen verjähren.
Gütliche Einigung oder Prozess: Beides setzt voraus, dass Sie Ihre Rechtslage realistisch einschätzen. Ihr Anwalt ist dabei Ihr unverzichtbarer Berater!
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Anwaltskosten halten sich im Rahmen. Die Vergütung Ihres
Rechtsanwaltes richtet sich dabei ab dem 1. Juli 2004 nach
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Vergütungsverzeichnis
zu diesem Gesetz. Das RVG löst die früher geltende
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ab.
Bei Gerichtsverfahren (außer bei Strafsachen) bestimmt
der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert
die Kosten. Einen Kostenrechner
finden Sie hier.
Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich
die Vergütung nach der Bedeutung der Sache, aufgewandter
Arbeitszeit, Schwierigkeitsgrad und nach der finanziellen
Situation des Klienten. Nur in außergerichtlichen Angelegenheiten
darf eine Vergütung vereinbart werden, die niedriger
ist als die gesetzliche Gebühr.
Ihr Anwalt sagt Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf
Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Wer eine Rechtsschutzversicherung
hat, braucht sich um die anfallenden Kosten meist keine Gedanken
zu machen. Ihr Anwalt klärt für Sie, ob und in welchem
Umfang die Versicherung für die Kosten aufkommt. Ihr Anwalt rechnet seine jeweilige Leistung also differenziert
ab, niemand wird "über den Tisch gezogen".
Fragen Sie immer schon zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlichen Kosten!
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