
Unfall
Beim Unfall sind Sie meist auf sich allein gestellt.
Deshalb hier ein paar Tipps, damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen:
- Unfallstelle sichern!
- Umgehend Polizei - und falls erforderlich Rettungswagen
- rufen.
- Auch wenn's schwer fällt - immer kühlen Kopf
bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen.
- Keine spontanen Schuldbekenntnisse!
- Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird
doch etwas bewegt, eine Skizze anfertigen oder fotografieren.
- Notieren Sie Namen und Anschrift von Unfallzeugen
- Notieren Sie Namen des Fahrers (Führerschein) und
Halters (Fahrzeugschein), polizeiliches Kennzeichen sowie
Versicherungsgesellschaft und -nummer Ihres Unfallgegners.
- Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren
Sie notfalls Unstimmigkeiten oder falsche Sachverhalte.
- Bezahlen Sie noch kein "Verwarnungsgeld" ........
- Lassen Sie sich vor Ort von nichts und niemandem beeinflussen.
- Nehmen Sie keine scheinbar kostenlosen
Angebote von unseriösen "Unfallhelfern" (Abschleppunternehmen,
Werkstätten) an, mit denen das Abtreten Ihrer Ansprüche
verbunden ist.
Schadensregulierung
Bei einem unverschuldeten Unfall ist der Schädiger Ihnen
gegenüber verpflichtet, sämtliche Schäden zu
ersetzen. Sie sind wirtschaftlich so zu stellen, als wäre
der Unfall gar nicht passiert.
Oft verspricht der Versicherer des Unfallverursachers mit
blumigen Worten, den Schaden zu regulieren. Sie als Geschädigter
bräuchten sich um gar nichts kümmern. Ihr Fahrzeug
werde abgeholt, von einer Partnerwerkstatt instandgesetzt
und Ihnen dann repariert wieder vor die Haustür gestellt.
Für die Dauer der Reparatur verspricht man Ihnen einen
kostenlosen Ersatzwagen.
Hier ist Vorsicht angebracht! Hinter derartigen Angeboten verbirgt sich das sogenannte "Schadensmanagement"
der Versicherer, mit dem versucht wird, die Regulierungskosten
zu verringern. So wird zunächst verhindert, dass Sie
einen unabhängigen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung
beauftragen und sich an Ihren Rechtsanwalt wenden, der nur
Ihre Interessen vertritt. Diese Kosten, die Ihnen zu erstätten
wären, werden so eingespart. Weiter kann es sein, dass verschiedene Schadenspositionen
(z.B. unfallbedingter Wertverlust, Schmerzensgeld, Wiederbeschaffungswert
bei Totalschaden) zu niedrig und damit zu Ihren Lasten angesetzt
werden. Dies liegt eigentlich auf der Hand, da die Versicherung nicht
Ihre Interessen, sondern ausschließlich die eigenen
vertritt. Also aufgepasst bei Unfallhilfekärtchen, Unfallzentralrufen
und Anrufen von Schadenssachbearbeitern des Versicherers des
Unfallverursachers!
Die folgende Liste gibt Ihnen einen Überblick über
die Schadenspositionen, die Ihnen zu ersetzten sind:
- Reparaturkosten
bis zur Grenze des sog. Wiederbeschaffungswertes, sonst
liegt ein wirtschaftlicherTotalschaden vor
- Gutachterkosten
ist Schaden für der Laien erkennbar gering (Bagatellgrenze:
ca. 500 - 750,- €) kann die Kostenerstattung abgelehnt
werden wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht.
- Rechtsanwaltskosten
Die Einschaltung eines Anwalts im Rahmen der Unfallschadenregulierung
ist regelmäßig erforderlich. Die Kosten sind
daher vom Schädiger zu erstatten.
- Abschlepp- und Bergungskosten
sind in vollem Umfang zu ersetzen.
- Mietwagenkosten
sind grundsätzlich zu ersetzen. Es werden jedoch Gebrauchsvorteile
abgesetzt, die durch Auswahl eines Mietwagens geringerer
Typenklasse aufgefangen werden kann.
- Nutzungsausfall
nur wenn kein Mietwagen genommen wird, kann Nutzungsausfall
für die Dauer der Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung
verlangt werden.
- Wertminderung
Ihr Fahrzeug ist auch nach fachgerechter Reparatur "nicht
mehr unfallfrei", was sich bei einem späteren
Verkauf im Preis niederschlägt.
- Kostenpauschale
für allgemeine Kosten (Telefonate, Porto, Wegekosten
usw.), 20-25,- €
- weitere Positionen
z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kreditkosten, Ab-
und Anmeldekosten, Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, ...
Ihr Anwalt ist Ihr kompetenter Berater in allen Rechtsfragen
rund um den Unfall, vertritt Ihre Interessen und Sie persönlich
im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch wenn Sie
meinen, dass alles klar sei, sollten Sie auf seinen Rat nicht
verzichten. Ihr Anwalt kennt sich bestens aus im Verkehrsrecht.
Er weiß, welche Ansprüche (z. B. Schmerzensgeld,
Wertminderung oder Nutzungsausfall) Sie wie geltend machen können
und ob eine Mitschuld diese eventuell einschränkt.
In jedem Fall sorgt Ihr Anwalt für eine schnellstmögliche Abwicklung Ihres Schadensfalles und verhilft Ihnen schnell zu Ihrem Recht!
Ordnungswidrigkeit
Auch das kann im Straßenverkehr schnell passieren:
- Zu schnell gefahren?
- Falsch geparkt und abgeschleppt?
- Alkohol am Steuer?
- Droht der Führerscheinentzug?
Ihr Anwalt berät und vertritt Sie in Verkehrsordnungswidrigkeiten-
und Verkehrsstrafverfahren.
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